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Hi Flo,

Am 16.12.2010 14:10, schrieb Florian Effenberger:

Ich habe mir mittlerweile eine anwaltliche Meinung eingeholt, die
besagt, dass das Impressum vermutlich an das jeweilige Landesrecht
angepasst sein muss.

Ich halte das jedoch für falsch.

Es deckt sich aber mit meinen Recherchen. Und es erscheint mir
logisch. In Deutschland gilt deutsches Recht, egal woher die zu
betrachtende Angelegenheit stammt. Und in XY-Land gilt XY-Recht,
auch wenn die Angelegenheit aus Deutschland stammt.

Der "Tatort" ist nicht (nur) der Standort des Servers, sondern da,
wo der Dienst "empfangen" wird.

Beispiel Webshop, Internetapotheke, etc.: Mit deutschem Recht wird
der deutsche Markt geschützt. Darum müssen sich auch Anbieter aus
XY-Land mit ihrem Webshop an das deutsche Fernabsatzgesetz und das
deutsche Apothekenrecht halten, wenn sie sich mit Ihrem Angebot an
deutsche Verbraucher richten.

Und umgekehrt gilt das dann logischerweise auch. Wenn sich also ein
Anbieter aus Deutschland an Leute in XY-Land richtet, muss er die
Gesetze in XY-Land beachten.

Für das Impressum gilt das genauso.

Das hieße nämlich, dass z.B. jede
Schweizer Webseite, die auch in Deutschland abrufbar ist, dieselben
Ansprüche erfüllen müsste wie in Deutschland. Genauso müsste dann
jede deutsche Webseite die Ansprüche der schweizer und
österreichischen Gesetze erfüllen.

Das ist wahrscheinlich in der Praxis gar kein Problem, weil die
rechtlichen Anforderungen der genannten Länder da wohl ziemlich
ähnlich sind. Für Österreich und Deutschland habe ich das vor einer
Weile schon mal flüchtig verglichen. Die Gesetze heißen anders und
sind unterschiedlich strukturiert und formuliert, im Ergebnis erhält
man aber praktisch das selbe Impressum, wenn man es einmal anhand
der Piefke-Gesetze und einmal anhand der Ösi-Gesetze erstellt.

Meine Meinung ist, dass es entscheidend ist, wo das Angebot
herstammt

Das ist aber nicht die Logik unseres Rechtswesens. Wenn jemand einen
Gegenstand in Afrika kauft, wo das völlig legal ist und sich nach
Deutschland schicken lässt, wo der Gegenstand verboten ist, dann ist
ja auch nicht entscheidend, wo der Gegenstand herstammt.

Wenn jemand die "Ausschwitzlüge" in einem Land hostet, wo das
gesetzlich nicht verboten ist, und sich damit an Bürger in
Deutschland richtet, dann macht er sich nach deutschem Recht der
Volksverhetzung strafbar. Für deutsches Recht ist es unerheblich, in
welchem Land der Täter sitzt.

Und wenn jemand auf einem Webserver in Deutschland den Propheten
Mohammed als Witzfigur darstellt, dann ist das bei uns durch die
freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Kunst und der Presse
gedeckt, im Iran ist das ein sehr schweres Verbrechen. Es verstößt
gegen iranische Gesetze.

Alles Beispiele, die zeigen, dass das Recht im Land des "Empfängers"
zu berücksichtigen ist.

Soweit die Theorie, die mir auch einleuchtet. Die tatsächliche
Praxis und Lebenserfahrung sieht vielleicht anders aus. Das liegt
aber daran, dass jemand, der im Land XY sitzt, für Gesetzeshüter
anderer Länder meist schwer greifbar ist.

Im Falle des Impressums kommt in der Praxis erleichternd hinzu, dass
die deutschen Anforderungen sich vermutlich mit den Anforderungen in
vielen anderen Ländern decken oder diese sogar übererfüllen. Wobei
wir das im Einzelfall nicht genau wissen und praktisch nicht wissen
können.

(Es sei denn, es hilft uns jemand, der sowas wissen muss. Zum
Beispiel die entsprechende Fachabteilung bei Google oder so.)

Mein laienhafter Vorschlag ist daher: Impressum nach deutschem Recht
erstellen und stets in die Sprache der jeweiligen Website
übersetzen. Derzeit müssten wir das Impressum also in folgende
Sprachen übersetzen: da, es, fr, gl, nl, ru.

Gruß

Stefan

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