Hallo Stefan,
Stefan Weigel wrote on 2010-12-16 16.53:
Es deckt sich aber mit meinen Recherchen. Und es erscheint mir
logisch. In Deutschland gilt deutsches Recht, egal woher die zu
betrachtende Angelegenheit stammt. Und in XY-Land gilt XY-Recht,
auch wenn die Angelegenheit aus Deutschland stammt.
Dann müsste ich ja erfolgreich www.microsoft.com abmahnen können -- denn
die Seite hat kein Impressum nach deutschem Recht. Muss sie auch nicht,
denn Anbieter ist Microsoft in Seattle, Washington, USA.
Der "Tatort" ist nicht (nur) der Standort des Servers, sondern da,
wo der Dienst "empfangen" wird.
Dann müsstest du das Recht jedes Landes einhalten, selbst wenn diese
Gesetze gegenläufig sind. Das kann gar nicht sein.
Beispiel Webshop, Internetapotheke, etc.: Mit deutschem Recht wird
der deutsche Markt geschützt. Darum müssen sich auch Anbieter aus
XY-Land mit ihrem Webshop an das deutsche Fernabsatzgesetz und das
deutsche Apothekenrecht halten, wenn sie sich mit Ihrem Angebot an
deutsche Verbraucher richten.
Richtig, das ist aber insofern schon was anderes, als das Waren in ein
bestimmtes Zielland verschickt werden, und hier auch das
Arzneimittelrecht greift.
Und umgekehrt gilt das dann logischerweise auch. Wenn sich also ein
Anbieter aus Deutschland an Leute in XY-Land richtet, muss er die
Gesetze in XY-Land beachten.
Für das Impressum gilt das genauso.
Wie gesagt, ich sehe das anders -- denn sonst müsste ich das Recht
*aller* Länder der Welt gleichzeitig einhalten, das geht nicht. Ich sehe
schon die Abmanwellen, wenn mich gläubige Anwälte abmahnen, weil ich
eine unverhüllte Frau auf einem Foto zeige...
Das ist wahrscheinlich in der Praxis gar kein Problem, weil die
rechtlichen Anforderungen der genannten Länder da wohl ziemlich
ähnlich sind. Für Österreich und Deutschland habe ich das vor einer
Weile schon mal flüchtig verglichen. Die Gesetze heißen anders und
sind unterschiedlich strukturiert und formuliert, im Ergebnis erhält
man aber praktisch das selbe Impressum, wenn man es einmal anhand
der Piefke-Gesetze und einmal anhand der Ösi-Gesetze erstellt.
Nach deiner Auffassung müssten wir aber auch das ungarische,
schweizerische, franzözische, afrikanische, mexikanische,
nigerianische... Recht einhalten, weil überall dort die Seiten abrufbar
sind. Weiß zufällig jemand, wie die Impressumspflicht auf den
Osterinseln geregelt ist?
Das ist aber nicht die Logik unseres Rechtswesens. Wenn jemand einen
Gegenstand in Afrika kauft, wo das völlig legal ist und sich nach
Deutschland schicken lässt, wo der Gegenstand verboten ist, dann ist
ja auch nicht entscheidend, wo der Gegenstand herstammt.
Gegenstände sind aber materielle Güter, wir Reden von unkörperlichen
Webseiten.
Wenn jemand die "Ausschwitzlüge" in einem Land hostet, wo das
gesetzlich nicht verboten ist, und sich damit an Bürger in
Deutschland richtet, dann macht er sich nach deutschem Recht der
Volksverhetzung strafbar. Für deutsches Recht ist es unerheblich, in
welchem Land der Täter sitzt.
Wenn ich als beispielsweise australischer Bürger auf australischen
Servern so etwas hoste, das man auch in Deutschland abrufen kann, dann
kann der Staatsanwalt nicht so viel machen...
Mein laienhafter Vorschlag ist daher: Impressum nach deutschem Recht
erstellen und stets in die Sprache der jeweiligen Website
übersetzen. Derzeit müssten wir das Impressum also in folgende
Sprachen übersetzen: da, es, fr, gl, nl, ru.
Das klingt jetzt schon nach einem besseren Vorschlag. :-) Dann pack ich
das Bürgerliche Gesetzbuch der Bahamas mal wieder weg. :-)
Viele Grüße
Flo
--
Florian Effenberger <floeff@documentfoundation.org>
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