Hallo,
Jörg Schmidt wrote on 2010-12-11 19.45:
Weil die TDF NICHT 'rechtlich derzeitig der Verein ist' (Sorry, nur ich
verstehe nicht mal was die Formulierung soll, denn der OOoDeV hat eine
klare Satzung die definiert was er ist) und weil das Impressum eines
national ausgerichteten Vereins noch lange nicht sinnvoll für eine
internationale Foundation sein muß.
zu dieser Frage hattest du ja eine Anfrage an den Vorstand gestellt, die
ich dir heute beantwortet habe. Ich hoffe, das macht es etwas klarer.
Ich denke, dass wir uns zumindest einig sind, dass der OOoDeV für die
Inhalte der Webseiten verantwortlich ist, solange die Foundation
rechtlich noch nicht existiert.
Genau aus solchen Gründen lässt man sich im Übrigen anwaltlich beraten!
Meine Botschaft war hier nämlich nur einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der
ja dann gerne auch zu dem Schluss kommen darf es sei alles in Ordnung.
Ich habe mir mittlerweile eine anwaltliche Meinung eingeholt, die
besagt, dass das Impressum vermutlich an das jeweilige Landesrecht
angepasst sein muss.
Ich halte das jedoch für falsch. Das hieße nämlich, dass z.B. jede
Schweizer Webseite, die auch in Deutschland abrufbar ist, dieselben
Ansprüche erfüllen müsste wie in Deutschland. Genauso müsste dann jede
deutsche Webseite die Ansprüche der schweizer und österreichischen
Gesetze erfüllen. Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht so ganz
vorstellen, denn dann hätten wir 25 DIN A4-Seiten Impressum -- wo
überall auf der Welt wird doch gleich noch Deutsch gesprochen?
Meine Meinung ist, dass es entscheidend ist, wo das Angebot herstammt:
in unserem Fall von einem deutschsprachigen Verein, ergo gilt deutsches
Recht. Da der Verein als Verantwortlicher für die Webseite auch keine
Niederlassung in anderen Ländern hat, gibt es auch keinen anderen
Anknüpfungspunkt. Ich lasse mir eingehen, dass das Impressum
entsprechend übersetzt sein muss, aber ich kann mir nicht vorstellen,
dass die Seite, nur weil sie auf Deutsch verfasst ist, sämtliche
Rechtsordnungen berücksichtigen muss von Ländern, in denen Deutsch eine
Amtssprache ist.
In dem Fall müssten die Kollegen vom italienischen Sprachprojekt auch
das Kirchenrecht des Vatikan berücksichtigen, denn dort ist Italienisch
auch Amtssprache...
Ich werde nochmal Rücksprache mit dem Anwalt halten, der die Meinung
vertreten hat.
Viele Grüße
Flo
--
Florian Effenberger <floeff@documentfoundation.org>
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