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Hallo,

Florian Effenberger schrieb:
zu dieser Frage hattest du ja eine Anfrage an den Vorstand
gestellt, die
ich dir heute beantwortet habe. Ich hoffe, das macht es etwas klarer.

In weiten Teilen ja.

Ich denke, dass wir uns zumindest einig sind, dass der OOoDeV für die
Inhalte der Webseiten verantwortlich ist, solange die Foundation
rechtlich noch nicht existiert.

Da denkst Du völlig richtig und zwar schon immer. Das der Verein für die
Webseiten verantwortlich ist oder beliebige andere Dinge fördert, von
denen wir alle hoffen das sie sich günstig auf die zukünftige Gründung
der TDF auswirken werden, ist doch jenseits jedes Streits.

Strittig war, und ich habe das deutlich thematisiert, das der Verein
eben trotz allem keine Rechtswahrnehmungen für die TDF tätigt sondern
eigenverantwortlich für sich tätig ist.
Das diese eigentverantwortlichen Tätigkeiten potentiell irgendwo im
Interesse der zukünftigen TDF liegen (können), ist irgendwo
selbstredend, nur ist eben keine rechtsverbindliche Kategorie.

Genau aus solchen Gründen lässt man sich im Übrigen
anwaltlich beraten!
Meine Botschaft war hier nämlich nur einen Anwalt zu Rate
zu ziehen, der
ja dann gerne auch zu dem Schluss kommen darf es sei alles
in Ordnung.

Ich habe mir mittlerweile eine anwaltliche Meinung eingeholt,

Danke, prima.

die
besagt, dass das Impressum vermutlich an das jeweilige Landesrecht
angepasst sein muss.

Da mische ich mich nicht ein, denn mein Bestehen darauf das ein Anwalt
hiunzugezogen werden sollte hat ja gerade den Grund das ich eben nicht
sicher bin alles selbst zu wissen.

Ich halte das jedoch für falsch. [...]

Und auch hierin sehe ich kein Problem.

Worum es mir ging war nur das man überhaupt einen Anwalt hinzuziehen
sollte um sich möglichst über die Konsequenzen seines Tuns zu
informieren  und hierzu erhielt ich eine ziemlich unmißverständliche
Abfuhr der Art das 'wir' das ja garnicht nötig hätten da 'wir' quasi
ohnehin selbst kompetent genug seien alles zu wissen.

Das man hingegen, wenn man denn erstmal einen Anwalt befragt hat, die
letzte Entscheidung selbst treffen muß ist ebenfalls wieder unstrittig,
nur ist es mitnichten eine Rechtfertigung dafür erst garkeinen
anwaltlichen Rat einzuholen.



Gruß
Jörg



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