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Hi,

Am 16.11.2010 17:23, schrieb Christian Lohmaier:

Die nach deutschen Gesetzen geregelte Impressumspflicht würde auch
gelten, wenn der Server nicht in Deutschland stehen würde und/oder
der Betreiber keine Rechtsperson in Deutschland wäre.

Server im Ausland reicht nicht: Klar, sollte auch nicht impliziert
werden. (Herkunftslandprinzip)
Aber *UND*, sprich auch wenn der Anbieter keine Rechtsperson in
Deutschland ist? Na, das doch eher weniger - haste da 'ne Referenz?

Zum Beispiel http://www.anbieterkennung.de/
Zum Beispeil http://www.abonetx.de/was-muss-ins-impressum.html

<Zitat http://www.anbieterkennung.de/>
Übrigens besteht die Impressumspflicht unabhängig davon, wo die
Website gehostet [...] [Website] unterliegt dennoch den Regelungen
des TMG bzw. RStV, wenn sie von einer Person oder Firma mit Sitz in
Deutschland betrieben wird *oder* sich an deutsche Internetnutzer
richtet.
</Zitat>

<Zitat http://www.anbieterkennung.de/>
Im Ausland ansässige Anbieter, die auf dem deutschen Markt tätig
sind, müssen ebenfalls die Anforderungen des TMG erfüllen. Das LG
Frankfurt a.M. hat ausgeführt, daß auch bei im Ausland registrierten
Teledienste-Anbietern das Interesse des Verbrauchers besteht, leicht
erkennbare und unmittelbar erreichbare Informationen darüber zu
erlangen, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und
wie die Vertretungsverhältnisse gestaltet sind. Folglich sind unter
anderem das ausländische Register und die Registernummer offenzulegen.
</Zitat>


(mal ganz abgesehen von der Grundsätzlichen Frage, ob die LO webseite
überhaupt unter die Impressumspflicht nach dem TMG fällt - gegen
Entgelt: Sicher nicht - "geschäftlich" - naja, darüber kann man
streiten.

Das ist eigentlich nicht strittig. Der Begriff "geschäftsmäßig" hat
im juristendeutsch überhaupt nichts damit zu tun, ob eine
Erwerbstätigkeit oder dergleichen dahinter steckt.

<Zitat http://www.abonetx.de/was-muss-ins-impressum.html>
Geschäftsmäßig handelt schon derjenige, der ein Angebot auf Dauer
angelegt – also "nachhaltig" – unterhält. Es ist vollkommen egal, ob
damit eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt oder sogar tatsächlich
Geld verdient wird. Dementsprechend sind auch Betreiber privater
Homepages zur Anbieterkennzeichnung (via Impressum) verpflichtet.
</Zitat>

Zusätzlich, auch wenn der Server in Deutschland steht und der
Betreiber eine deutsche Rechtsperson ist, muss das Web-Angebot alle
gesetzlichen Anforderungen der Länder erfüllen, in denen es
erreichbar ist und an deren Bewohner es sich richtet.

Auch das wage ich mal zu bezweifeln. Internet ist ja von Haus aus von
überall erreichbar, und ich habe noch keine einzige Seite gesehen, die
die gesetzlichen Anforderungen aller Länder erfüllt.

Naja, es ergibt sich eigentlich alleine schon aus der logischen
Umkehr. Der deutsche Gesetzgeber verlangt von ausländischen
Website-Betreibern, dass sie sich mit ihrem vom Ausland aus für
Deutschland betriebenen Angebot an deutsche Regeln halten. Man muss
damit rechnen, dass andere Länder das ihrerseits auch tun.

Bei Kommerzseiten
wie paypal oder ebay ist es naturgemäß anders, aber da gehts auch
weniger um Impressum, sondern um die wirtschaftlichen Regelungen....

Wie gesagt, kommerziell oder nicht, spielt eigentlich kaum eine Rolle.

Inwieweit die deutsche Justiz mächtig ist, gegen Vertöße
ausländischer Betreiber vorzugehen, und inwieweit die ausländische
Justiz mächtig ist, gegen deutsche Betreiber vorzugehen, steht
freilich auf einem anderen Blatt. Wir fragen aber nicht danach, ob
man uns erwischen kann, sondern danach, wie wir uns korrekt
verhalten, oder? ;-)

Gruß

Stefan

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