Hallo Nino,
Am 19.04.2012 22:42, schrieb Nino Novak:
Am Donnerstag, 19. April 2012, 22:19:27 schrieb Harald Köster:
Am 19.04.2012 20:29, schrieb Jochen:
[1]
https://wiki.documentfoundation.org/DE/Doku/Handbucherstellung#Screensho
t-Erstellung
in [1] wird gesagt(gefordert?), dass Screenshots mit Wine unter Ubuntu
erstellt werden sollen. Da ich aus der Windows-Welt komme, hatte ich bis
dato nie etwas von Wine gehört und kann daher auch keine entsprechenden
Shots erstellen.
Bei einem solchem Vorgehen wird natürlich der Personenkreis deutlich
eingeschränkt, der Screenshots erstellen kann. Eine Erstellung von
Screenshots mit anderen Betriebssystemen würde die Erstellung der
Handbücher sicher erleichtern. Dies hätte dann allerdings den Nachteil,
dass das einheitliche Erscheinungsbild (manche sagen auch Corporate
Design) etwas leiden würde.
ich glaube mich dumpf zu erinnern, dass die Befürchtung war, dass es bei unter
Windows erstellten Screenshots unter Umständen Lizenzprobleme geben könnte.
Du erinnerst dich richtig. Hier 2 Threads dazu:
http://www.mail-archive.com/website@global.libreoffice.org/msg01943.html
http://www.mail-archive.com/discuss@de.libreoffice.org/msg03695.html
Und hier der deutsche Text von MS zu Screen Shots. Aus:
http://www.microsoft.com/de-de/corporate/rechtliche-hinweise/urheberrecht.aspx#screen-shots
"Screen Shots (Bildschirmkopien)
Sie sind nicht berechtigt, Screen Shots von Boot-Up Screens, Opening
Screens oder "Splash Screens" von Microsoft-Produkten oder Screens von
Beta-Release-Produkten oder von anderen Produkten, die nicht kommerziell
freigegeben wurden, zu verwenden. Andere Screen Shots können Sie in der
Werbung, in Dokumentationen (einschließlich Ausbildungsbroschüren), in
Anleitungen, auf Videobändern oder auf Webseiten verwenden,
vorausgesetzt, Sie erfüllen zusätzlich zu den obigen Voraussetzungen
auch die folgenden:
1. Sie dürfen den Screen Shot nicht verändern mit Ausnahme einer
Änderung seiner Größe.
2. Sie dürfen nicht Teile des Screen Shots verwenden.
3. Sie dürfen keine Screen Shots in Ihre Produktnutzerschnittstelle
aufnehmen.
4. Sie dürfen keine Screen Shots verwenden, die Inhalte von Dritten
enthalten.
5. Sie dürfen Screen Shots verwenden, die ein Bild einer
identifizierbaren Einzelperson enthalten."
Grüße
Harald
--
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