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Hallo,

Am 03.11.23 um 11:58 schrieb Franklin Schiftan:
Beispiel: Du brauchst für ein Jahr einen Nebenkostenbetrag von
6.007,00 EUR. Wenn Du jetzt aber nur pro Monat die gerundeten 500,58
EUR erhebst, fehlen Dir am Jahresende 4 Cent. Klar, ist nicht viel,
aber es lassen sich problemlos auch Beispiele mit erheblich mehr
Abweichungen finden.
kommt drauf an -nicht immer. Wenn man bspw. einem Kunden in
einer
Abrechnung etwas vorrechnet, ist es nach meiner Erfahrung
einfacher,

Was heißt 'einfacher'? Es sieht halt schöner aus, wenn Beträge auf
zwei Stellen nach dem Komma gerundet ausgewiesen werden.

jede Angabe auf ihre jeweilige Stellenzahl zu runden, also auch 
Zwischenergebnisse, mit denen weiter gerechnet wird. Das erspart
oft Rückfragen von Pfennigfuchsern.

Diese Rückfragen sehe ich aber eher bei gerundeten
Zwischenergebnissen, weil man dann durch selber Nachrechnen nicht
aufs Endergebnis kommt - hingegen bei ungerundeten
Zwischenergebnissen schon.

das "einfacher" kann ich erläutern:

die Berechnung der Vorauszahlungen ist ohnehin nur eine Näherung; hier™
werden sogar noch 7% für erwartete Preis- und Verbrauchssteigerungen
angesetzt. Da wird anschließend abgerundet, damit sich niemand beschwert.

Bei der Abrechnung hingegen ist es etwas anderes: da werden bspw. die
6.007,00 € auf die Wohnfläche 69 m² von 2.445 m² umgelegt, also
169,5227 €, gerundet also 169,52 €. Hinzu kommen dann vielleicht
380,00 €, was umgelegt dann 10,7239 €, gerundet also 10,72 € ergibt.
Ungerundet gerechnet ergibt sich 180,2466 € €, gerundet 180,25 €,
gerundet gerechnet ergibt sich 180,24 €.

Jetzt stehen in der Abrechnung aber keine Zehntel- oder Hundertstelcent,
sondern nur ganz Cent, also auf 2 Stellen gerundete Beträge, und die
rechnet der Mieter dann zusammen, kommt dabei auf o.g. 180,24 €. Steht
nun aber aufgrund der aus ungerundeten Werten gebildete Gesamtwert von
180,25 €, kann das eine Diskussion entfachen -für 1 Cent! Rein rechtlich
kann der Mieter die Abrechnung wegen sachlicher Unrichtigkeit verwerfen
und Folgekosten erzeugen.

Während dies im Normalfall nur ärgerliche Zusatzarbeit erzeugt, kann
dies auch Geld kosten, etwa wenn Fristen oder Limitierungen dahinter
stehen, z.B. bei einem Mieterhöhungsverlangen. Dann kommt der Einwand
der sachlichen Unrichtigkeit erst nach drei oder mehr Monaten, mit der
Folge, dass die Mieterhöhung nicht durchgesetzt werden kann -wegen 1
Cent! Dann muss das Mieterhöhungsverlangen wiederholt werden, mit der
Folge des Ausfalls des Erhöhungsanteils für mehr als 3 Monate. Passiert
das einer Hausverwaltung serienmäßig (ist ja immer dieselbe Formel) bei
ein paar hundert Wohnungen, hebt da sicher ein Chef die Augenbrauen...

Da ist es in der Praxis einfacher, im Zweifel ein paar Zehntelcent zu
"verschenken" als dutzende Verfahren zu führen, bei denen man ohnehin
recht wahrscheinlich verliert. Allein schon die Nachfragen kosten mehr
Arbeitszeit, auch wenn sie keine weiteren Folgen haben. BTST.

Kaufleute kümmern sich deshalb längst nicht mehr um
Rundungsabweichungen, und auch das Finanzamt will an vielen Stellen nur
noch ganz Euro (ohne Cent) angegeben haben, gerade um solche Probleme zu
umgehen. Privatleute hingegen springen nicht selten darauf an und
streiten sich auch schon mal um einen oder zwei Cent, rein aus Prinzip
-oder weil sie mit einem Streit noch viel mehr "sparen" können. Muss ich
nicht haben.


-- 
Mit freundlichem Gruß                                 Best regards
                           Boris Kirkorowicz

-- 
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