Hallo zusammen,
ich habe mir den Thread einmal grob durchgelesen. Ich habe beruflich mit
der Materie (Rechnungen, Steuerrecht) zu tun und bin daher etwas im Thema.
Grundsätzlich gibt es zwei Verfahren Rechnungen zu schreiben:
1. Ausweis der Nettobeträge und Berechnung der Steuer auf jede
Entgeltsumme für einen Steuersatz (regelmäßig z. B. bei
Handwerksbetrieben oder Dienstleistern).
2. Ausweis der Bruttobeträge und Berechnung der Steuer aus jeder
Bruttosumme für einen Steuersatz (regelmäßig z. B. bei Einkaufsmärkten).
Des Weiteren ist es so, dass die Umsatzsteuer für jeden Steuersatz in
einer Rechnung nur ein Mal berechnet und ausgewiesen wird – das ist
immer am Ende der Aufstellung und nur auf die jeweilige Summe für den
betreffenden Steuersatz.
Wenn Abzüge wie etwa Rabatte gemacht werden, erfolgen diese vor der
Steuerberechnung, da man ansonsten zweimal Umsatzsteuerausweisen würde,
was in bestimmten Konstellationen sogar schädlich sein kann.
Regelmäßig werden Beträge (egal ob netto oder brutto) in Rechnungen auf
zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. Bei keiner der vorgenannten
Methoden hat dies eine nachteilige Auswirkung, da es immer nur einen
Betrag gibt (netto oder brutto) und erst danach die Steuerberechnung
erfolgt.
Die von Robert beschriebene Thematik tritt nur dann auf, wenn parallel
mit netto und brutto gerechnet wird und lässt sich nur durch die
Erweiterung der Beträge auf mehr Nachkommastellen und damit mittels
Minimierung der Rundungsdifferenz beseitigen. Dies möchte man in
Rechnungsdokumenten jedoch regelmäßig nicht haben, da Währungen auf
Abrechnungen regelmäßig auf zwei Stellen nach dem Komma begrenzt
dargestellt werden.
Robert hat geschrieben, dass er eine Zwischeninformation in die
Datenbank ablegen möchte. Dies ist grundsätzlich legitim und
nachvollziehbar. Dieser Zwischenwert kann auch mehr als zwei
Nachkommastellen enthalten oder ebenfalls gerundet werden – je nachdm,
was damit in der Folge gemacht werden soll. Wichtig ist aber, dass die
Berechnung eines (jeden) Endpreises immer mit den Ausgangswerten
entsprechend der angewendeten Abrechnungsvariante (netto oder brutto)
erfolgt und nur damit Berechnungen für Zahlungswerte usw. erfolgen. Nur
dann ist gewährleistet, dass bei den Berechnungen derselbe Wert
ausgegeben wird, wie das, was auf der Rechnung steht.
Klar muss auch sein, dass, wenn von einem gerundeten Ergebnis aus
rückwärts gerechnet wird, sehr wahrscheinlich nicht mehr derselbe Wert
erreicht werden wird, wie bei der Vorwärtskalkulation. Dies kann nur mit
mehr Genauigkeit – also mit mehr Nachkommastellen in den Werten erreicht
werden. Da ich persönlich aber kein Freund davon bin, Fließkommawerte
berechnen und nur zwei Nachkommastellen darstellen zu lassen, scheiden
solche Berechnungen regelmäßig aus. Die Rechnung mit ungerundeten
Werten, wenn nur eine bestimmte Anzahl von Nachkommastellen dargestellt
wird, führt immer dazu, dass die Berechnungen optisch falsch ausssehen.
Somit abschließend nochmals:
Alle Berechnungen innerhalb einer Rechnung vor der Summe (netto/brutto)
müssen dieselbe Berechnungsweise (netto/brutto) haben. Eine
Parallel-Berechnung darf nicht stattfinden, da sie immer zu unstimmigen
Ergebnissen führen wird. Damit einbezogen wird eine von vornherein
gewährte Entgeltminderung (z. B. Rabatt). Wenn die Summen je Steuersatz
feststehen, werden die Steuern berechnet und damit (und erst dann) wird
der Zahlbetrag der Rechnung ermittelt.
Grüße
Marco
Am 02.11.23 um 09:11 schrieb Robert Großkopf:
Hallo *,
grundsätzlich weiß ich ja, wie gerundet wird: Betrag nehmen, eine
Stelle weiter "nach rechts", ab '5' aufrunden. Gilt also auch für
negative Zahlen (Betrag).
Ich bin gerade bei einer Rechnungsdatenbank und will dort als
Zwischeninformation auch so etwas wie Rabatt und Portokosten mit dem
entsprechenden Steueranteil in der Rechnung angeben.
Hier das Beispiel:
Rabatt 50,00 €
Porto 7,50 €
Rabatt wird ja abgezogen, also in der Summe von der Rechnung abzuziehen
-42,50 €
Steuerberechnung
-42,50 € * 1,19 = -50,575 €
Das wird gerundet auf -50,58 €.
Jetzt habe ich z.B. Ware im Wert von 1050,58 € incl. Mehrwertsteuer,
keine gerundeten Nachkommastellen.
Gebe ich also das obige Ergebnis da ein, dann müsste der Kunde 1000,00
€ zahlen.
Gebe ich 1050,58 - 50,575 = 1000,005 an und runde das, dann muss der
Kunde 1000,01 € zahlen.
Für den Kunden wird ja auch tatsächlich 1000,01 € berechnet, weil
nicht irgendwelche Zwischenbeträge berechnet werden. Nur müsste ich
mir für diese Zwischendarstellung dann ja bei negativen Zahlen eine
Rundung ausdenken, die genau dem normalen Runden widerspricht, damit
das Ergebnis zumindest in der Regel für den Kunden korrekt dargestellt
wird. Ich kann natürlich auch zu dem Trick greifen und die Rundung
ganz weg lassen. Da muss ich dann nur das Formularfeld davon
überzeugen, bei der Währung 3 Nachkommastellen auszugeben.
Gruß
Robert
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