Date: prev next · Thread: first prev next last
2023 Archives by date, by thread · List index


Hallo zusammen,

ich habe mir den Thread einmal grob durchgelesen. Ich habe beruflich mit der Materie (Rechnungen, Steuerrecht) zu tun und bin daher etwas im Thema.

Grundsätzlich gibt es zwei Verfahren Rechnungen zu schreiben:

1. Ausweis der Nettobeträge und Berechnung der Steuer auf jede Entgeltsumme für einen Steuersatz (regelmäßig z. B. bei Handwerksbetrieben oder Dienstleistern).

2. Ausweis der Bruttobeträge und Berechnung der Steuer aus jeder Bruttosumme für einen Steuersatz (regelmäßig z. B. bei Einkaufsmärkten).

Des Weiteren ist es so, dass die Umsatzsteuer für jeden Steuersatz in einer Rechnung nur ein Mal berechnet und ausgewiesen wird – das ist immer am Ende der Aufstellung und nur auf die jeweilige Summe für den betreffenden Steuersatz.

Wenn Abzüge wie etwa Rabatte gemacht werden, erfolgen diese vor der Steuerberechnung, da man ansonsten zweimal Umsatzsteuerausweisen würde, was in bestimmten Konstellationen sogar schädlich sein kann.

Regelmäßig werden Beträge (egal ob netto oder brutto) in Rechnungen auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. Bei keiner der vorgenannten Methoden hat dies eine nachteilige Auswirkung, da es immer nur einen Betrag gibt (netto oder brutto) und erst danach die Steuerberechnung erfolgt.

Die von Robert beschriebene Thematik tritt nur dann auf, wenn parallel mit netto und brutto gerechnet wird und lässt sich nur durch die Erweiterung der Beträge auf mehr Nachkommastellen und damit mittels Minimierung der Rundungsdifferenz beseitigen. Dies möchte man in Rechnungsdokumenten jedoch regelmäßig nicht haben, da Währungen auf Abrechnungen regelmäßig auf zwei Stellen nach dem Komma begrenzt dargestellt werden.

Robert hat geschrieben, dass er eine Zwischeninformation in die Datenbank ablegen möchte. Dies ist grundsätzlich legitim und nachvollziehbar. Dieser Zwischenwert kann auch mehr als zwei Nachkommastellen enthalten oder ebenfalls gerundet werden – je nachdm, was damit in der Folge gemacht werden soll. Wichtig ist aber, dass die Berechnung eines (jeden) Endpreises immer mit den Ausgangswerten entsprechend der angewendeten Abrechnungsvariante (netto oder brutto) erfolgt und nur damit Berechnungen für Zahlungswerte usw. erfolgen. Nur dann ist gewährleistet, dass bei den Berechnungen derselbe Wert ausgegeben wird, wie das, was auf der Rechnung steht.

Klar muss auch sein, dass, wenn von einem gerundeten Ergebnis aus rückwärts gerechnet wird, sehr wahrscheinlich nicht mehr derselbe Wert erreicht werden wird, wie bei der Vorwärtskalkulation. Dies kann nur mit mehr Genauigkeit – also mit mehr Nachkommastellen in den Werten erreicht werden. Da ich persönlich aber kein Freund davon bin, Fließkommawerte berechnen und nur zwei Nachkommastellen darstellen zu lassen, scheiden solche Berechnungen regelmäßig aus. Die Rechnung mit ungerundeten Werten, wenn nur eine bestimmte Anzahl von Nachkommastellen dargestellt wird, führt immer dazu, dass die Berechnungen optisch falsch ausssehen.

Somit abschließend nochmals:

Alle Berechnungen innerhalb einer Rechnung vor der Summe (netto/brutto) müssen dieselbe Berechnungsweise (netto/brutto) haben. Eine Parallel-Berechnung darf nicht stattfinden, da sie immer zu unstimmigen Ergebnissen führen wird. Damit einbezogen wird eine von vornherein gewährte Entgeltminderung (z. B. Rabatt). Wenn die Summen je Steuersatz feststehen, werden die Steuern berechnet und damit (und erst dann) wird der Zahlbetrag der Rechnung ermittelt.

Grüße

Marco

Am 02.11.23 um 09:11 schrieb Robert Großkopf:
Hallo *,

grundsätzlich weiß ich ja, wie gerundet wird: Betrag nehmen, eine Stelle weiter "nach rechts", ab '5' aufrunden. Gilt also auch für negative Zahlen (Betrag).

Ich bin gerade bei einer Rechnungsdatenbank und will dort als Zwischeninformation auch so etwas wie Rabatt und Portokosten mit dem entsprechenden Steueranteil in der Rechnung angeben.
Hier das Beispiel:
Rabatt 50,00 €
Porto 7,50 €
Rabatt wird ja abgezogen, also in der Summe von der Rechnung abzuziehen
-42,50 €
Steuerberechnung
-42,50 € * 1,19 = -50,575 €
Das wird gerundet auf -50,58 €.

Jetzt habe ich z.B. Ware im Wert von 1050,58 € incl. Mehrwertsteuer, keine gerundeten Nachkommastellen. Gebe ich also das obige Ergebnis da ein, dann müsste der Kunde 1000,00 € zahlen. Gebe ich 1050,58 - 50,575 = 1000,005 an und runde das, dann muss der Kunde 1000,01 € zahlen. Für den Kunden wird ja auch tatsächlich 1000,01 € berechnet, weil nicht irgendwelche Zwischenbeträge berechnet werden. Nur müsste ich mir für diese Zwischendarstellung dann ja bei negativen Zahlen eine Rundung ausdenken, die genau dem normalen Runden widerspricht, damit das Ergebnis zumindest in der Regel für den Kunden korrekt dargestellt wird. Ich kann natürlich auch zu dem Trick greifen und die Rundung ganz weg lassen. Da muss ich dann nur das Formularfeld davon überzeugen, bei der Währung 3 Nachkommastellen auszugeben.

Gruß

Robert
--
Liste abmelden mit E-Mail an: users+unsubscribe@de.libreoffice.org
Probleme? https://de.libreoffice.org/hilfe-kontakt/mailing-listen/abmeldung-liste/
Tipps zu Listenmails: https://wiki.documentfoundation.org/Netiquette/de
Listenarchiv: https://listarchives.libreoffice.org/de/users/
Datenschutzerklärung: https://www.documentfoundation.org/privacy

Context


Privacy Policy | Impressum (Legal Info) | Copyright information: Unless otherwise specified, all text and images on this website are licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 License. This does not include the source code of LibreOffice, which is licensed under the Mozilla Public License (MPLv2). "LibreOffice" and "The Document Foundation" are registered trademarks of their corresponding registered owners or are in actual use as trademarks in one or more countries. Their respective logos and icons are also subject to international copyright laws. Use thereof is explained in our trademark policy.