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Hallo,

Uwe Haas schrieb:
Am 24.05.2011 06:46, schrieb Jörg Schmidt:
Hallo *,

Uwe Altmann schrieb:
Das sollte es doch hier auch erst mal tun.
Ja sicher, das wäre zunächst OK.
Ist es nicht sinnvoller, zuerst die Kriterien zur 
Zertifizierung eines 
Anbieters aufzustellen, bevor man sich über den Listenaufbau einer 
Anbieterübersicht streitet?

Nein, da seit Monaten online keine Liste zur Verfügung steht und ich inzwischen selbst tatsächliche 
Probleme habe Dienstleister weiterzuempfehlen, denn wenn ich (der ich selber Dienstleister bin) 
Empfehlungen selbst ausspreche behagt mir das nicht und so war es für mich immer von großem 
praktischen Vorteil auf eine neutrale Liste linken zu können.

Ich garantiere Euch, wenn es keine nachvollziehbaren 
Kriterien gibt, die 
anbieterneutral sind, begeben wir uns in rechtlich äußerst 
schwere See. 

Haben wir bei OOo über Jahre nie gehabt, hat bisher niemanden (auch nicht auf Seite potentieller 
Kunden)  gestört. Fast möchte ich sagen im Gegenteil, denn die kompetente Support-Szene für OOo in 
De ist überschaubar und es gibt nicht wie bei z.B. MSO/VBA Leute die sich hinter formalen 
Wissensbescheinigungen verstecken können, sondern es zählt überwiegend sichtbare Leistung.
Das, nach meinem Dafürhalten, im Übrigen auch, bei dem hier im Thread befürchten Mißbrauch der 
Community, denn bisher war es immer so das praktisch alle relevanten Persionen sich vor Augen der 
Öffentlichkeit in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bewährt haben und sich dadurch dann auch als 
'Nichtmißbraucher' qualifizierten.

Ohne Leistungsnachweise, die über abgelegte Zertifikate belegbar ist, 
dürfen wir ohne Gefahr laufen zu wollen, in Mithaftung genommen zu 
werden, keine Werbung für einzelne Anbieter machen.

Wirklich nicht, ich z.B. besitze nicht einen einzigen Leistungsnachweis und behaupte sagen zu 
dürfen das ich als freiberuflicher Dienstleister für OOo in De nicht unbekannt bin.
Ich kenne auch niemanden, unter den bekannten OOo-Experten in De der seine entsprechenden 
Fertigkeiten über Zertifikate belegen würde und ich kenne niemanden der je danach gefragt hätte.

Selbst eine Zurwehrsetzung ggegen eine möglichweise unberechtigte 
Abmahnung kann sehr schnell äußerst viel Geld kosten, das 
meines Wissens 
weder der Verein noch die Stiftung haben. Bei grob fahrlässigen 
Verstößen gegen geltendes Recht haften in solchen Fällen dann der 
Vorstand persönlich. Ich wage zu bezweifeln, ob der das will.

Du bist Jurist? Wenn nicht frage ich mich warum Du Dich hier zu juristischen Fragen äußerst.

Ich jedenfalls glaube nicht das der OOoDeV bisher in diesen Dingen leichtfertig gehandelt hätte und 
der hat über Jahre eine Liste online zu stehen gehabt.


Gruß
Jörg 


-- 
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