Hallo,
in einem Artikel, den ich vor einiger Zeit im Original auf
https://community.documentfoundation.org/t/from-the-machine-room-of-tdf-a1-confirmations/13147
veröffentlicht habe, und den ich euch hier in deutscher Übersetzung zur
Verfügung stelle, möchte ich euch Einblick geben, was es mit den
A1-Bescheinigungen auf sich hat.
A1-Bescheinigungen gibt es schon seit einiger Zeit, aber in den letzten
Jahren haben sie viel mehr Aufmerksamkeit bekommen, weil einerseits die
elektronische Einreichung möglich wurde und andererseits mehr Kontrollen
und Prüfungen eingeführt wurden.
Vereinfacht gesagt ist eine A1-Bescheinigung eine Bestätigung, welche
Sozialversicherungsvorschriften für dich gelten und relevant sind, wenn
du vorübergehend in einem anderen Land arbeitest. Es gibt verschiedene
Regeln, die die Arbeit im Ausland betreffen, wie Versicherungen oder
Steuern. Wenn du zum Beispiel mehr als die Hälfte des Jahres in einem
Land wohnst, kann sich dein Steuerstatus ändern. Die A1-Bescheinigung
bezieht sich speziell auf das für dich geltende Sozialversicherungssystem.
Wenn jemand, der in einem europäischen Land angestellt ist,
vorübergehend in einem anderen europäischen Land arbeitet, muss er
seinen Sozialversicherungsstatus in der A1 bestätigen lassen. Das gilt
für jede Arbeit, egal wie groß oder klein, kurz oder lang sie ist.
Besonders für Konferenzen, aber auch wenn man nur für eine Stunde an
einer Veranstaltung in einem anderen Land teilnimmt.
Ich will hier nicht darüber diskutieren, wie sinnvoll oder weniger
sinnvoll diese Dinge geregelt sind (ich hab da durchaus meine
Meinung...), sondern nur die Vorschriften erklären.
In der Praxis bedeutet das, dass TDF für alle Mitarbeiter, die
geschäftlich unterwegs sind – vor allem bei Konferenzen wie FOSDEM oder
LibOCon – die A1-Bescheinigung beantragen muss. Diese enthält die Daten
des Mitarbeiters, Ankunfts- und Abreisedatum, den Arbeitsort und ein
paar andere Details, z. B. die Hoteladresse.
Die A1 ist eine Bescheinigung, die ausgestellt werden muss, keine
Genehmigung. Die Ausstellung dauert aber normalerweise ein paar Tage.
Bei dringenden Reisen reicht die Bescheinigung des Antrags, auch wenn
das endgültige Dokument noch nicht da ist. Bei einer Prüfung müssen die
Mitarbeiter immer einen Ausdruck dieser Bescheinigung dabei haben. Sonst
kann es zu einer Geldstrafe kommen – nicht von den deutschen Behörden,
sondern von den Behörden des Landes, in das der Mitarbeiter reist.
TDF kümmert sich über den Lohnbuchhalter um die A1-Bescheinigungen, aber
das erfordert etwas Vorarbeit – das Sammeln von Reisedaten, Hotel- und
Veranstaltungsortadressen und die Überprüfung der Dokumente auf ihre
Richtigkeit, wenn sie eintreffen. Das ist einer der Gründe, warum wir
die Leute bitten, ihre Reisedaten rechtzeitig fertigzustellen.
Außerdem ist die Bescheinigung nicht billig – unser Lohnbuchhalter
berechnet uns etwa 20 € pro Person netto. Wenn also sieben Personen zur
FOSDEM reisen, zahlen wir 7 * 20 * 1,19 = 166,60 € allein für die
A1-Bescheinigungen.
Theoretisch könnten wir das selbst machen, allerdings liegt ohnehin
schon viel zu viel von den administrativen Tätigkeiten bei ganz wenigen
Leuten, was eine ziemliche Belastung darstellt, sodass ich ganz froh
bin, dass wir dieses Thema an den Dienstleister auslagern können. Das
internationale Setup fordert oft seinen Tribut bei einigen wenigen
Leuten, insbesondere in der aktuellen Situation, was nach außen hin
nicht immer sichtbar ist. Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob "selbst
machen" hier wirklich so viel günstiger wäre.
Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb Europas. Für Reisen in andere
Länder, wie z. B. die USA, gibt es ähnliche Mechanismen, die sich jedoch
von Land zu Land unterscheiden und manchmal noch einen manuellen Prozess
mit Briefpost und unterschriebenen Formularen erfordern.
Wer wiederholt ins Ausland reist (gilt nicht für TDF, aber z. B. für
Zug- oder Lkw-Fahrer), kann eine längere A1-Bescheinigung beantragen, um
eine regelmäßige Beantragung zu vermeiden.
Viele Grüße
Flo
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- [de-discuss] Aus dem Maschinenraum: A1-Bescheinigungen · Florian Effenberger
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