Hi,
entscheidend ist im Bezug auf Datenschutzkonformität doch, ob von dem
Programm Daten abfließen bzw. das Programm mit externen Servern
kommuniziert und diese Kommunikation nicht abgestellt werden kann. Das
ist doch beispielsweise nicht nur ein Problem mit einem Programm, das in
der Cloud auf einem fremden Server läuft, sondern auch in den Fällen, wo
ein Programm z.B. Metadaten an einen externen Dienst oder den Hersteller
übermittelt und sich dies nicht wegkonfigurieren lässt.
LibreOffice kommuniziert nach meiner Kenntnis allein wegen Updates mit
dem entsprechenden Server. Dies lässt sich aber abstellen und
beispielsweise in den Versionen der Linux-Distributionen ist dies so
eingestellt.
Eine Online-Version von LibreOffice (oder eine auf LibreOffice
Technologie basierende Online-Version) kann in der eigenen "Cloud"
gehostet werden (z.B. zusammen mit NextCloud) und so datenschutzkonform
betrieben werden.
Es besteht keine Notwendigkeit, die Online-Version (und z.B. NextCloud)
auf einem fremden Server zu hosten oder als Service bei einem Anbieter
einzukaufen (nach meiner Kenntnis gibt es auch das Angebot für eine
professionelle Einrichtung / Betreuung von LibreOffice Online
Technologie auf einem eigenen Server).
Viele Grüße
Andreas
Am 07.05.23 um 19:02 schrieb Irmhild Rogalla:
hi,
im ersten Moment dachte ich, da will uns jemand auf den Arm nehmen.
Wie kann man für ein Office Programm sagen, es sei (nicht)
DSGVO-konform? Aber dann ist es mir eingefallen: Office 365 ist NICHT
DSGVO-konform, weil es in der Cloud "liegt", d.h. alle Daten die in
entsprechende Office-Dokumente eingegeben werden, landen in der Cloud
und diese besteht aus Servern in den USA oder anderen Ländern, die
Datenverarbeitung nicht DSGVO-konform betreiben (ganz vorsichtig
ausgedrückt, nicht umsonst hat MS gerade zum wiederholten Male den
BigBrotherAward für sein Lebenswerk erhalten, mit besonderem Verweis
auf Office 365).
LibreOffice hingegen wird immer noch lokal installiert (okay, es gibt
online Versionen, ich weiß, die heißen dann aber anders) und ist
deswegen so DSGVO-konform, wie die es die Nutzer*innen halt sind bzw.
wie sie mit ihren Rechner umgehen.
Leider kann man deswegen m.E. trotzdem pauschal weder sagen, dass LO
DSGVO-konform ist, noch dass es das nicht ist. Bei Online-Versionen
hängt es noch dazu davon ab, in welcher Umgebung, auf welcher Cloud,
etc. sie installiert sind und wo die Server stehen.
Oder seht Ihr das anders?
Schönen Sonntag noch!
Irmhild
Am 07.05.23 um 18:50 schrieb LO.Harald.Berger@t-online.de:
@all,
auf Mastodon hat jemand
https://moppels.bar/notes/9efnbh3zo2
die indirekte Frage gestellt:
"Ich vermisse die Zeile, wo steht das Libre Office DSGVO Konform ist,
gerade das halte ich im Kontext von Schulen als sehr wichtiges Merkmal"
Scheinbar herscht bei Lehrkäften eine große Unsicherheit. Einerseits
möchte man von Microsoft weggehen und möchte vielleicht gerne zu
LibreOffice, unter der oben genannten Voraussetzung. Da will nicht
jede Lehrkraft irgendwo lange nachlesen bzw. dafür die Verantwortung
übernehmen.
Schon wäre ein Menüpunkt (oder Link) in den Komponente bei "Hilfe",
in dem eine solche Bestätigung gegeben wird.
Das was ich auf der TDF-Webseite gefunden habe, scheint sich "nur"
auf die Webseite selber zu beziehen und nicht auf LibreOffice.
Habe ich etwas übersehen?
Ist so etwas umsetzbar?
Freundliche Grüße
Harald
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