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hi,

im ersten Moment dachte ich, da will uns jemand auf den Arm nehmen. Wie kann man für ein Office Programm sagen, es sei (nicht) DSGVO-konform? Aber dann ist es mir eingefallen: Office 365 ist NICHT DSGVO-konform, weil es in der Cloud "liegt", d.h. alle Daten die in entsprechende Office-Dokumente eingegeben werden, landen in der Cloud und diese besteht aus Servern in den USA oder anderen Ländern, die Datenverarbeitung nicht DSGVO-konform betreiben (ganz vorsichtig ausgedrückt, nicht umsonst hat MS gerade zum wiederholten Male den BigBrotherAward für sein Lebenswerk erhalten, mit besonderem Verweis auf Office 365).

LibreOffice hingegen wird immer noch lokal installiert (okay, es gibt online Versionen, ich weiß, die heißen dann aber anders) und ist deswegen so DSGVO-konform, wie die es die Nutzer*innen halt sind bzw. wie sie mit ihren Rechner umgehen.

Leider kann man deswegen m.E. trotzdem pauschal weder sagen, dass LO DSGVO-konform ist, noch dass es das nicht ist. Bei Online-Versionen hängt es noch dazu davon ab, in welcher Umgebung, auf welcher Cloud, etc. sie installiert sind und wo die Server stehen.

Oder seht Ihr das anders?

Schönen Sonntag noch!

    Irmhild



Am 07.05.23 um 18:50 schrieb LO.Harald.Berger@t-online.de:
@all,

auf Mastodon hat jemand
https://moppels.bar/notes/9efnbh3zo2

die indirekte Frage gestellt:

"Ich vermisse die Zeile, wo steht das Libre Office DSGVO Konform ist, gerade das halte ich im Kontext von Schulen als sehr wichtiges Merkmal"

Scheinbar herscht bei Lehrkäften eine große Unsicherheit. Einerseits möchte man von Microsoft weggehen und möchte vielleicht gerne zu LibreOffice, unter der oben genannten Voraussetzung. Da will nicht jede Lehrkraft irgendwo lange nachlesen bzw. dafür die Verantwortung übernehmen.

Schon wäre ein Menüpunkt (oder Link) in den Komponente bei "Hilfe", in dem eine solche Bestätigung gegeben wird.

Das was ich auf der TDF-Webseite gefunden habe, scheint sich "nur" auf die Webseite selber zu beziehen und nicht auf LibreOffice.

Habe ich etwas übersehen?

Ist so etwas umsetzbar?

Freundliche Grüße
Harald

PS: DSGVO = Datenschutz Grundverordnung


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