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UM KOMMUNALE SELBSTVERWALTUNG IN DER DIGITALEN WELT ZU ERHALTEN

Gemeinden ist grundgesetzlich das Recht gewährleistet, alle
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbstbestimmt zu regeln
[1].

Um Entscheidungsspielraum für diese Selbstbestimmung zu sichern, ist
unabhängige Kommunikation eine Kernvoraussetzung. Auch ein unmittelbar
für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer technischer Datenschutz [2]
und eine effektive Datensicherheit [3] sind wegen unserer zunehmen­den
digitalen Vernetzung zu wichtigen Voraussetzungen für eine
selbstbestimmte Verwaltung geworden. Gleichzeitig setzen wir
verwaltungsweit verstärkt informationsverarbeitende Computersysteme
ein, die automatisiert Handlungen vorbereiten und damit menschliche
Entscheidungen ersetzen. Wer diese Technologien kontrolliert,
kontrolliert zu weiten Teilen auch den Entscheidungsspielraum von
kommunalen Akteuren – seien es Bürgerinnen und Bürger, Behörden
oder Unternehmen. Ein Kontrollverlust über diese Technologien durch
Verlagerung an außerkommunale Akteure gibt diesen eine demokratisch
nicht kontrollierbare Macht über die örtliche
Kommunikationsinfrastruktur.

Die Stadt Dortmund benötigt eine selbstbestimmte IT-Infrastruktur,
welche durch die kommunale Politik steuerbar ist und das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung [4] ihrer Bürgerinnen und Bürger
schützt. Dazu muss die Funktionsweise von Software, welche im
öffentlichen Dienst eingesetzt wird, – ähnlich wie bei
Gesetzestexten – für jede Bürgerin und für jeden Bürger,
insbesondere aber für unabhängige, sachverständige Dritte zur
ergänzen­den Kontrolle nachvollziehbar sein. Sie darf aber nicht, wie
aktuell nahezu flächendeckend praktiziert, der Öffentlichkeit entzogen
werden. Auch die IT- und Datensicherheit, welche die Stadt Dortmund
gewährleisten muss, wird durch diese Öffentlichkeit gefestigt.

Freie und Quelloffene Software [5], also Software, deren Quelltext
öffentlich einsehbar ist, ist ein Ga­rant dafür, dass ein Programm
auch wirklich (nur) das tut, was es tun soll. Auch wenn ein Missbrauch
der aktuell verwandten sog. Closed Source Software [6] derzeit nicht
nachgewiesen werden kann, so ist Freie Software doch die einzige
Möglichkeit, Missbrauch tatsächlich zu verhindern. Einschränkungen
der Transparenz und der demokratischen Kontrollmöglichkeiten können an
anderer Stelle nicht ausgeglichen werden! Die bekannt gewor­dene
Weitergabe von Sicherheitslücken und Daten durch IT-Unternehmen an
ausländische Geheimdienste zeigt deutlich, dass der Schutz von
öffentlich-rechtlich erzeugten Daten neu zu konzipieren ist.
Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen müssen sich darauf
verlas­sen können, dass ihre Daten vor unberechtigtem Zugriff sicher
sind und ausschließ­lich da­tenschutzkonform verarbeitet werden.

Software, die bei der Stadt Dortmund eingesetzt wird, muss deshalb
grundsätzlich quellof­fen sein, um das Verwaltungshandeln auch
technisch auf eine feste demokratische Grund­lage zu stellen. DESHALB
UNSERE FORDERUNG: FREIE SOFTWARE FÜR DIE STADT DORT­MUND!


UM DEMOKRATISCHEN IDEALEN GERECHT ZU WERDEN

Schon seit Jahren besteht ein Widerspruch zwischen demokratisch idealen
Grundsätzen und der Nachvollziehbarkeit der Funktionsweise von aktuell
verwandter Software in der öf­fentlichen Verwaltung. Diese Diskrepanz
wird sich immer stärker auf die Gesamtgesell­schaft auswirken, da sich
immer mehr Dienstleistungen weg von einer Mensch-zu-Mensch­-Interaktion
hin zum automatisierten Dialog verlagern: Nicht nur, dass immer mehr
Bücher im Internet gekauft und Reisen online gebucht werden, auch der
Kontakt zwischen Bevölke­rung und Verwaltung wird zunehmend über
Computerprogramme bewerkstelligt. Diese In­formations- und
Kommunikationstechnologien bilden die Basis für E-Government
[7]-Lösun­gen. Es geht also um viel mehr, als um die Frage, wie z.B.
das Einwohnermeldeamt mit un­seren Daten umgeht.


UM DER DIGITALEN SPALTUNG ENTGEGENZUWIRKEN

Die Verwendung von Software schließt das Nutzen von Dateiformaten ein.
Analog zu Freier Software wird in diesem Zusammenhang von Offenen
Standards [8] gespro­chen. Die­se können als universale Sprache der
digitalen Gesellschaft verstanden werden.

Erst durch eine gemeinsame Sprache, kann jeder Mensch nach eigenem
Interesse und eigenen Fähigkeiten an einem gesellschaftlichen Dialog
teilnehmen. Weil nur durch eine vielfältige Teilnahme an diesem Dialog
eine dynamische und nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung
ermöglicht wird, ist der Vergleich einer gemeinsamen Sprache mit
Offenen Standards wichtig. Dieses Verständnis bedeutet auch, dass eine
Gesellschaft gespalten wird, wenn nicht jeder Mensch ihre Sprache
verwenden kann.

Da Offene Standards als universale Sprache der digitalen Gesellschaft
keine Bürgerin, kei­nen Bürger, keine Behörde und kein Unternehmen
dazu drängen Software eines bestimm­ten Herstellers zu erwerben, nur
um Dokumente der Stadt Dortmund lesen zu können bzw. kommunikative
Anbindung an die Stadt Dortmund zu erhalten, schließen Offene Standards
niemanden aus und wirken so einer digitalen Spaltung [9] der
Gesellschaft entgegen.


UM ANBIETERABHÄNGIGKEIT VORZUBEUGEN UND DIE KOSTEN DER ÖFFENTLICHEN
VERWALTUNG ZU REDUZIEREN

Offene Standards unterliegen keinen gewerblichen Schutzrechten [10]. Das
bedeutet, dass es kein Monopol auf Offene Standards geben kann. Dies ist
entscheidend, denn der Inhaber eines Monopols auf einen Standard kann
Datenaustausch auf rechtlichem Wege einschrän­ken, indem er ihn nur
für eine gewisse Gruppe von Lizenznehmern erlaubt. Da kommunale
Verwaltungen ihre Dienste in der Regel langfristig anbieten und eine
Umstellung der verwandten Formate mit erheblichem Aufwand verbunden ist,
werden Verwaltungen von den Rechteinhabern eines Standards abhängig.
Abhängigkeiten wie diese begünstigen wieder­um steigende Preise
aufgrund dieser Monopolstellungen.

Freie Software beugt zusätzlich zu Offenen Standards einer
Monopolisierung vor, indem bei einem Hersteller in Auftrag gegebene
Projekte durch andere Vertragspartner fortgeführt werden können –
denn bei Freier Software ist der Quelltext öffentlich verfügbar und
darf uneingeschränkt weiterentwickelt werden. Eine Vielfalt von
Anbietern ermög­licht somit eine kostengünstige und stabile
Bereitstellung von Softwareprodukten bei bekannter Rechtssicherheit.

Zudem wird der freie Austausch von Software zwischen Kommunen durch
Freie Lizenzen ermöglicht. Dadurch können Synergien [11] genutzt
werden, um dringend benötigte Kostensenkungen zu realisieren.


EINBLICK

Bildung und Zugang zu Wissen sind Grundrechte von zunehmender Bedeutung.
Deshalb ist eine kalkulierte Einführung technischer Barrieren, welche
Bildung und Wissenszugang beschränken, ein Vergehen an der
Allgemeinheit. Demokratische Teilnahme am öffentli­chen Geschehen ist
immer auf offenen Zugang zu Wissensbeständen angewiesen. Des­halb geht
es bei der Auswahl von Software um nicht weniger, als um den Schutz
unserer Grundrechte.

Weil Technikeinsatz als dienendes Instrument und nicht als
autoritär-administrierende Fernsteuerung zu konzipieren ist, muss eine
demokratische Gesellschaft auch hier Mitbestimmungsrechte und
Koalitionsfreiheit ausüben können. Daher, und damit die demokratische
Steuerungsfähigkeit unseres Gemeinwesens nicht unterlaufen wird, wollen
wir die gesellschaftspolitischen Vorteile einer transparenten
Softwareausrichtung in das Dortmunder IT-Konzept intensiv eingebunden
sehen.

Sollte es demokratisch nicht legitimierten Akteuren – wie Konzernen
– gelingen, Strategien der technokratischen [12] und allgegenwärtigen
Ein­flussnahme fortzuführen, wäre dies eine bedenkliche Entmündigung
der Bürgerinnen und Bürger und eine Selbstentmachtung von Politik und
Verwaltung.

Nicht zuletzt gilt: Was mit öffentlichen Geldern finanziert wird, muss
als Allgemeingut für die Öffentlichkeit zugänglich sein; so auch
Software.


AUSBLICK

Wir verkennen nicht, dass die Softwarearchitektur jeder öffentlichen
Verwaltung hochkom­plex und in der Regel historisch gewachsen ist.
Daher ist es herausfordernd, lenkend in die­se Struktur einzugreifen.
Dennoch: der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informatio­nen ist
in der Informationsgesellschaft [13] ähnlich elementar, wie die
Grundversorgung mit Wasser oder Strom. Freie Software und Offene
Standards sind unersetzlich, um Bürgerinnen- und Bürgerrechte ins
digitale Zeitalter zu übersetzen und eine öffentliche
Da­seinsvorsorge [14] für die Informationsgesellschaft zu
verantworten.

Wir halten es für dringend geboten, dass die Stadt Dortmund zukünftig
FREIE UND QUELLOFFENE SOFT­WARE GEGENÜBER CLOSED SOURCE SOFTWARE
KONSEQUENT PRIORISIERT UND OFFENE STAN­DARDS IMPLEMENTIERT. Auf diese
Weise wird die Closed Source Software der Dortmunder Stadtverwaltung
stetig und steuerbar durch Freie Software abgelöst.

 Demokratische Gemeinschaft und kommunale Selbstverwaltung in der
digitalen Welt erhalten:
 Freie Software und Offene Standards für die Stadt Dortmund!


DANKSAGUNG

Diese Erklärung entwickelt das bereits im September 2008 von ver.di
[15] erarbeitete und auf governet.de [16] veröffentlichte Berliner
Manifest: Öffentliche Dienste 2.0 – Die Daseins­vorsorge in der
Informationsgesellschaft stärken! [17] fort und konkretisiert es für
die Stadt Dortmund.

 Viele Grüße
 Die Redaktion


[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunale_Selbstverwaltung_%28Deutschland%29
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Informationssicherheit
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung
[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Software
[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Propriet%C3%A4re_Software
[7] https://de.wikipedia.org/wiki/E-Government
[8] https://de.wikipedia.org/wiki/Offener_Standard
[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Kluft
[10]
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbliches_Schutzrecht?title=Gewerbliches_Schutzrecht&redirect=no
[11] https://de.wikipedia.org/wiki/Synergie
[12] https://de.wikipedia.org/wiki/Technokratie
[13] https://de.wikipedia.org/wiki/Informationsgesellschaft
[14] https://de.wikipedia.org/wiki/Daseinsvorsorge
[15] http://www.verdi.de/
[16] http://www.governet.de/
[17] http://www.governet.de/index.php/material/berliner-manifest/



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