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Hallo,

Am 04.05.2011 08:11, schrieb Thomas Krumbein:

Bitte noch keine "ungelegten Eier" verbreiten. Die Stiftung ist als
"juristische Person" noch nicht gegründet und die Gemeinnützigkeit noch
nicht bestätigt!
Sie wird zwar sicherlich angestrebt, solange aber noch keine
Entscheidung des dann zuständigen Finanzamtes vorliegt, sollte man eine
solche Aussage nicht öffentlich kundgeben.

Okay. Danke für den Hinweis. Ich war davon ausgegangen, dass Ihr
Euch der Anerkennung der Gemeinnützigkeit hinreichend sicher seid
und dass die Gründung bis zur Veröffentlichung des Dokuments
geschehen sein wird.

Es ist ja hier nicht das erste Mal, dass Verlautbarungen so
formuliert werden, als ob kein Zweifel besteht, dass die in Gründung
befindliche Stiftung gemeinnützig sein wird. Wenn daran mehr als
äußerst geringe Zweifel bestehen, müssen Viele zurückhaltender sein,
was solche Aussagen anbetrifft.

;-)

Gruß

Stefan

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