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Moin,

Am 02.07.2011 11:04, schrieb Sigrid Carrera:

Kann ich mir irgendwie nicht so recht vorstellen, wäre aber interessant,
das mal grundsätzlich zu klären, findet ihr nicht?
Hatte das nicht André mal bei MS Deutschland (noch zu OOo Zeiten) angefragt? Ich meine, mich 
dunkel an so was zu erinnern. 

Ja hatte ich. Mit dem Ergebnis, dass ich eigentlich das als Antwort
bekam, was schon in den FAQ bei MS steht.
Screenshots dürfen verwendet werden, wenn sie genau so, wie im System zu
sehen abgebildet sind (also "kringelchen" oder "Pfeile" um Elemente zu
markieren sind nicht zulässig, Beschneiden von Dialoge ist nicht
zulässig ...) und es muss erwähnt werden, dass die Screenshots mit
freundlicher genehmigung von Ms abgebildet werden (und evtl. noch
einiges anderes). ich kenne nur kaum ein Buch, das nicht zumindest
teilweise dagegen verstoßen würde.

Am Ende des Tages hat das aber nichts damit zu tun, wie die tatsächliche
Rechtslage ist. Microsoft schreibt z.B. nach wie vor, dass OEM bzw.
System-Builder-Versionen nur zusammen mit einem PC-System vertrieben
werden dürfen. Für Deutschland gilt das aber nicht und wurde schon
mehrfach vor Gericht zurückgewiesen.

Letztendlich wird man nur erfahren, ob es rechtlich zulässig ist, die
Screenshots zu verwenden, wenn man es macht und darauf waret, dass man
verklagt wird. Nach Ende des Verfahrens weiß man es dann.

Am Ende der Diskussion war dann der Stand, dass man keine definitive
Aussage treffen kann, dass die Diskussion an sich eher fruchtlos ist -
und es wurde entschieden, auf Windows-Screenshots zu verzichten, um
nicht doch ein Risiko einzugehen.

Gruß,

André

-- 
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