Am 02.07.2011 10:39, schrieb Nino Novak:
Hallo alle damit befassten,
eine Frage kam mir gerade in den Sinn: Schließen wir durch unsere Theme-
Vorgabe die reinen Windows-Nutzer vom Mitmachen aus?
Wie sieht das überhaupt rechtlich aus: wenn jemand mit Windows arbeitet
und Screenshots beisteuern möchte - die sind ja dann zwangsläufig mit
Windows-Theme gemacht, oder?
Schließt denn eine Windows-Nutzungs-Lizenz (EULA heißt die, glaub ich)
korrekt
diese Art Nutzung (nicht-kommerzielles Beitragen zu öffentlichen
Projekten) sozusagen grundsätzlich aus? Darf die das überhaupt?
Kann ich mir irgendwie nicht so recht vorstellen, wäre aber interessant,
das mal grundsätzlich zu klären, findet ihr nicht?
Hab das mal an unseren Urheberrechtsspezialisten weitergeleitet mit der
Bitte um schnellstmögliche Stellungnahme.
*kopfschüttel* das wäre doch eine etwas eigenartige Lizenzierungspraxis:
"Sie dürfen die Software zwar nutzen, aber nicht für nicht-kommerzielle
Zwecke"
Und: Falls dem tatsächlich so wäre, kann man unter Windows vielleicht
ein "neutrales" Theme installieren?
Das geht grundsätzlich, die Frage ich nur, ob man die unter Linux
benutzten Themes auch für Windows bekommt.
Gruß
Stefan
--
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