Hallo Robert,
deine Formel mit zählenwenn setzt voraus, dass hier die Prüfung auf
Gleichheit von zwei Werten funktioniert.
Eine Prüfung Gleichheit bei Fließkommazahlen macht man in der
Programmierung eher immer so, dass man entweder beide Werte vorher
rundet (z.B. auf die 12. Stelle hinter dem Komma) und dann erst auf
Gleichheit prüft oder dass man eine Gleichheit annimmt, wenn das
Ergebnis der Subtraktion beider Werte einen Mindestwert unterschreitet.
Kurz gesagt: eine direkte Prüfung auf Gleichheit funktioniert in der
Praxis nur mit Ganzzahlen (Integer,...).
Ich würde also die Formel so ändern, dass eine Prüfung auf Gleichheit
nicht erforderlich ist und daher das "=" aus der Formel weglassen. Zum
Ausgleich muss man dann den Wert 1 addieren:
=ZÄHLENWENN(C$2:C$6;">"&C2)+1
MfG Alois
Robert Großkopf schrieb am 26.05.2018 um 17:12:
Hallo Alois,
warum das mit Zählenwenn passiert, ist mir auch unklar.
Warum machst du das nicht mit der Funktion RANG, die das ganz elegant
berechnet?
=RANG(C2;$C$2:$C$6; )
ZÄHLENWENN kannte ich. Da gibt es ähnliche Funktionen in Base/SQL. Und
aus der Ecke komme ich nun mal. Ist aber interessant zu wissen, dass es
eben unterschiedliche Zugriffsmöglichkeiten für den gleichen Zweck gibt.
Gruß
Robert
--
Liste abmelden mit E-Mail an: users+unsubscribe@de.libreoffice.org
Probleme? https://de.libreoffice.org/hilfe-kontakt/mailing-listen/abmeldung-liste/
Tipps zu Listenmails: https://wiki.documentfoundation.org/Netiquette/de
Listenarchiv: https://listarchives.libreoffice.org/de/users/
Alle E-Mails an diese Liste werden unlöschbar öffentlich archiviert
Context
Privacy Policy |
Impressum (Legal Info) |
Copyright information: Unless otherwise specified, all text and images
on this website are licensed under the
Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 License.
This does not include the source code of LibreOffice, which is
licensed under the Mozilla Public License (
MPLv2).
"LibreOffice" and "The Document Foundation" are
registered trademarks of their corresponding registered owners or are
in actual use as trademarks in one or more countries. Their respective
logos and icons are also subject to international copyright laws. Use
thereof is explained in our
trademark policy.