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Hallo,

Sorry für Toppost...
Punkt 4 -> aufbauend properitär mit Nennung des Autors und Lizenzierung inter CC-BY-SA
-- 
Liebe Grüße, / Yours,
Florian Reisinger

On 11. März 2014 16:45:11 MEZ, "Harald Köster" <harald.koester@mail.de> wrote:
Hallo zusammen,

ich habe an den FAQs für die Webseite etwas weiter weitergearbeitet
(https://de.libreoffice.org/hilfe-kontakt/faq/faq-libreoffice).

Zu den Lizenzen habe ich dabei die im Folgenden aufgeführten FAQs
aufgenommen. Da ich mit Lizenzbedingungen aber nicht so genau auskenne,
wäre meine Bitte, dass sich jemand die FAQs mit den Antworten anschaut
und mir signalisiert, ob die Antworten korrekt formuliert sind.

.......................

(1) Welchen Lizenzen unterliegt der Quellcode von LibreOffice?

Der Quellcode aller veröffentlichten Versionen von LibreOffice wird
unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License (LGPL)
Version 3 und neuere Beiträge zum Code auch unter der Mozilla Public
License (MPL) Version 2 bereitgestellt.

........................

(2) Was bedeuten die Lizenzen LGPL und MPL?

Die beiden Lizenzen garantieren den Endnutzern (Privatpersonen,
Organisationen, Firmen) die Software, d.h. in diesem Fall LibreOffice
zu
nutzen, studieren und verbreiten (kopieren). Auch darf der Quellcode
von
jedermann geändert werden. Geänderte Software unter den beiden Lizenzen
darf nur unter der gleichen Lizenz oder unter der GPL (GNU General
Public License) weiter verbreitet werden. Die beiden Lizenzen erlauben
Entwicklern und Firmen unter LGPL und MPL lizensierte Software in
eigene
(proprietäre) Software einzubinden, ohne dass der eigene Code offen
gelegt werden muss. Für die genauen Lizenzbedingungen wird hier auf den
Originalwortlaut der Lizenzen verwiesen.

........................

(3) Welchen Lizenzen unterliegen andere Veröffentlichungen der The
Document Foundation?

Andere Veröffentlichungen, wie Handbücher oder Inhalte von Webseiten
unterliegen der Lizenz Creative Commons Attribution
Attribution-ShareAlike (CC-BY-SA) Version 3.0 oder höher.

.........................

(4) Was bedeutet die Lizenz CC-BY-SA?

Werke, die unter der Lizenz CC-BY-SA veröffentlicht sind, dürfen in
jedwedem Format oder Medium vervielfältigt und weiterverbreitet werden.
Weiterhin dürfen die Werke für beliebige, einschließlich kommerzielle
Zwecke remixt, verändert und darauf aufgebaut werden. Dabei muss der
Urheber genannt werden und das Werk darf nur unter gleicher Lizenz,
also
der CC-BY-SA weiterverbreitet werden. Für die genauen Lizenzbedingungen
wird auch hier auf den Originalwortlaut der Lizenz verwiesen.

.......................

(5) Darf LibreOffice weitergegeben und verbreitet werden?

Nach den Maßgaben der GNU Lesser General Public License und der Mozilla
Public License (MPL) dürfen, ja es ist sogar erwünscht, dass
LibreOffice
z. B. auf transportablen Medien weitergegeben oder zum Download
angeboten wird. Dabei ist zu beachten, dass der komplette Text der
Lizenz im Wortlaut und der Quelltext sich mit auf der CD/DVD befinden
bzw. mit zum Download angeboten werden müssen.

.................

Den letzten Satz zu Frage 5 ist so aus den bisherigen FAQs übernommen
worden. Folgende Fragen dazu:
/1/ Muss der Quelltext wirklich bei der Weitergabe auf CD/DVD oder per
Download dabei sein?
/2/ Der Lizenztext ist typischerweise beim Download nicht dabei. Es
wird
in der Regel nur Open Source, Freeware, Shareware, ... angegeben. Ist
dies wirklich notwendig? Reicht es nicht aus, wenn der Lizenztext z.B.
über das Menü (Hilfe>Informationen zur Lizenz) angezeigt wird.

............

Grüße
Harald

-- 
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