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Hallo Karl,

du hast natürlich recht - die Bescheinigung ist schon zeimlich "alt" ;-)

Warte einfach noch ein paar Tage, dann ist die aktuell online (unter dem
selben Link). Ich habe sie gerade fertig gemacht :-)

Viele Grüße
Thomas

Am 16.02.2011 18:28, schrieb Florian Effenberger:
Hallo,

OfficeKarle wrote on 2011-02-16 17.02:

Wollte gerade meinen persönlichen kleinen Beitrag per PayPal loslassen.

danke!

Der Freistellungsbescheid gilt nur für die Jahre, für die er erteilt
wurde. Bei der Erteilung von Zuwendungsbestätigungen kann er aber bis
zur Erteilung des nächsten Bescheides, längstens aber fünf Jahre,
weiterhin als Bezugsgrundlage verwendet werden.
Dies gilt natürlich nur, solange die Körperschaft auch weiterhin im
Sinne ihrer Satzung tätig ist und nicht gegen die Bestimmungen verstößt,
die für die Gewährung der Steuervergünstigung von Bedeutung sind.

Meines Wissens ist das das aktuelle Formular, und der 
Freistellungsbescheid ist natürlich auch weiterhin gültig. Ich frage 
aber mal meine Kollegen, ob es angepasst werden muss.

Viele Grüße
Flo



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