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Je mehr man liest:

»dataport«

Dataport ist der Informations- und Kommunikationsdienstleister der öffentlichen Verwaltung für die vier Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen-Anhalt] sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts wurde aufgrund eines Staatsvertrages zum 1. Januar 2004 gegründet und hat ihren Sitz in Altenholz bei Kiel mit Niederlassungen in Hamburg, Rostock, Bremen, Lüneburg, Magdeburg und Halle.

Die schleswig-holsteinischen Kommunen sind über ihren IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH) zum 1. Januar 2012 als weiterer Träger von Dataport gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 des Staatsvertrags beigetreten. Sachsen-Anhalt trat dem Trägerverbund zum 1. Januar 2013 bei.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hält 29,40 %, die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie der ITVSH jeweils 14,71 % der Anteile am Stammkapital; das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie die Freie Hansestadt Bremen halten jeweils 5,88 %.

Der Dataport-Staatsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist offen für den Beitritt weiterer Länder sowie für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in den Trägerländern.

https://de.wikipedia.org/wiki/Dataport

ist eine

»Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR, AdöR)«

Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR, AdöR) ist in Deutschland eine mit Sachmitteln (z. B. Gebäude, Fuhrpark) und Personal (Planstellen für Beamte, Stellen für Arbeitnehmer) ausgestattete juristische Person des öffentlichen Rechts, die von einem Träger der öffentlichen Verwaltung gehalten wird und dauerhaft einem öffentlichen Zweck dient. Anders als Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen, Universitäten, Handwerks- und Ärztekammern) haben Anstalten des öffentlichen Rechts keine Mitglieder, sondern Nutzer (auch Benutzer oder Beteiligte). Nutzer können Bürger, Unternehmen und auch Behörden sein. Das Verhältnis zwischen Anstalt und Nutzern wird durch eine Anstaltsordnung bestimmt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts_(Deutschland)

In diesem Kontext kann man - meiner Meinung nach - nur begrüßen, dass TDF in Schleswig-Holstein zur Beratungen anwesend war ( https://de.blog.documentfoundation.org/2021/11/18/schleswig-holstein-wechselt-zu-libreoffice-und-foss/ ), und es ist sicherlich eine gute Unterstützung für TDF, wenn (auch behördlichen) LibreOffice-Nutzern aus Schleswig-Holstein in diesem FORUM bei Fragestellungen und Problemen, wenn möglich, schnell und unbürokratisch durch eine »LEBENDIGE« LibreOffice COMMUNITY geholfen wird - mehr WERBUNG für LibreOffice zur Nutzung in öffentlichen Verwaltungen geht (eigentlich) nicht ;-))

Gruß
Hans-Werner :-))


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